Berechnung des Grundlohns bei Bereitschaftsdiensten
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist ein Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz abzuleisten, ist die gesamte Dauer des abgeleisteten Bereitschaftsdienstes als tatsächlich geleistete Arbeit im Sinne des § 3b Abs. 1 EStG zu werten, selbst wenn die Bereitschaftsdienstzeit aufgrund von zwischen den Vertragsparteien getroffenen Regelungen nicht vollumfänglich als Arbeitszeit bewertet wird.
Der Grundlohn nach § 3b Abs. 2 S. 1 EStG bemisst sich in diesem Fall nach dem regulären, vertraglich vereinbarten - auf eine Stunde umgerechneten - Arbeitslohn und nicht nach dem geringeren Stundenlohn, der sich aus der Umrechnung des regulären Stundenlohns auf die tatsächlich als Arbeitszeit vergütete Bereitschaftsdienstzeit ergibt.
FG Niedersachsen, 15.12.2021 - Az: 14 K 268/18
ECLI:DE:FGNI:2021:1215.14K268.18.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.