Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.604 Anfragen

Kein Mitbestimmungsrecht bei Festlegung des Arbeitszeitortes: Einigungsstelle offensichtlich unzuständig

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Festlegung des Ortes, dessen Erreichen oder Verlassen den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit markiert, ist keine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

Ein Mitbestimmungsrecht besteht nur hinsichtlich der zeitlichen Lage der täglichen Arbeitszeit, nicht jedoch bezüglich der Frage, an welchem Ort diese beginnt oder endet. Die Klärung solcher Rechtsfragen unterliegt nicht der Regelungskompetenz der Einigungsstelle.

Wird die Einigungsstelle ausschließlich mit der Entscheidung einer solchen Rechtsfrage betraut, ist sie offensichtlich unzuständig im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Eine Zuständigkeit könnte allenfalls dann bestehen, wenn beide Betriebsparteien dem ausdrücklich zustimmen oder die Frage lediglich als Nebenfolge einer zulässigen Regelung auftaucht.


LAG Köln, 01.07.2025 - Az: 9 TaBV 25/25

ECLI:DE:LAGK:2025:0701.9TABV25.25.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant