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Vorzeitige Zurruhesetzung eines Beamten wegen Schwerbehinderteneigenschaft

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beantragt ein Beamter seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht nur wegen Erreichens der vorgezogenen Altersgrenze, sondern vorrangig zugleich unter Hinweis auf ein laufendes Verfahren auf Anerkennung als Schwerbehinderter, so hat die Pensionierung auch dann wegen Schwerbehinderung zu erfolgen, wenn deren förmliche Feststellung zwar erst nach Eintritt in den Ruhestand, aber noch vor Bestandskraft des Zurruhesetzungsbescheides erfolgt.

Ein zunächst mit dem Erreichen der Altersgrenze begründeter Bescheid ist in diesem Fall abzuändern.


OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - Az: 2 A 10665/11.OVG, 2 A 10665/11

ECLI:DE:OVGRLP:2011:0922.2A10665.11.0A

Nachfolgend: BVerwG, 30.04.2014 - Az: 2 C 65.11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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