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Nachzahlung, wenn die Pensionierung zu spät erfolgt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die durch eine verspätete Pensionierung entgangenen Bezüge sind seitens des Landes ggf. nachzuzahlen, wenn keine sachlichen Gründe für eine zögerliche Behandlung des Pensionierungsantrages vorlagen.

Im vorliegenden Fall hatte die verspätete Pensionierung dazu geführt, daß die Klägerin eine Kürzung des Ruhegeldes traf.

Da dies bei rechtzeitiger Pensionierung nicht der Fall gewesen wäre, ist das Land nach Ansicht des OVG zu Schadenersatz in Höhe des verringerten Gehaltes verpflichtet.


OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2003 - Az: 2 A 1130/02.OVG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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