Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.992 Anfragen

Nachzahlung, wenn die Pensionierung zu spät erfolgt

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die durch eine verspätete Pensionierung entgangenen Bezüge sind seitens des Landes ggf. nachzuzahlen, wenn keine sachlichen Gründe für eine zögerliche Behandlung des Pensionierungsantrages vorlagen.

Im vorliegenden Fall hatte die verspätete Pensionierung dazu geführt, daß die Klägerin eine Kürzung des Ruhegeldes traf.

Da dies bei rechtzeitiger Pensionierung nicht der Fall gewesen wäre, ist das Land nach Ansicht des OVG zu Schadenersatz in Höhe des verringerten Gehaltes verpflichtet.


OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2003 - Az: 2 A 1130/02.OVG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg