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Verfahrensfehlerhafte Zurruhesetzung eines pensionierten Beamten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine pensionierte Beamtin reaktiviert, ist gegen die Zurruhesetzung weiterhin die Anfechtungsklage statthaft. Eine Rückkehr vom Fortsetzungsfeststellungsantrag zum Anfechtungsantrag ist jederzeit möglich.

Ist die Zurruhesetzung verfahrensfehlerhaft ohne ein die Dienstunfähigkeit belegendes ärztliches Gutachten verfügt worden, ist nicht durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten die Rechtmäßigkeit der Pensionierung nach § 46 VwVfG „offensichtlich“ zu machen.


OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - Az: 4 B 6.19

ECLI:DE:OVGBEBB:2020:0701.4B6.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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