Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 395.236 Anfragen

Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über Lohnansprüche im Falle eines Beschäftigungsverbotes ab dem ersten Tag eines Arbeitsverhältnisses entschieden:

Die Parteien haben im November 2015 ein Arbeitsverhältnis beginnend zum 1. Januar 2016 vereinbart. Im Dezember 2015 wurde aufgrund einer Risikoschwangerschaft der Arbeitnehmerin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt.

Die Arbeitnehmerin forderte unter Berufung auf § 11 Mutterschutzgesetz den Lohn, den sie bei Arbeitsaufnahme ab Januar 2016 erhalten hätte. Der Arbeitgeber lehnte dies unter Hinweis auf die zu keinem Zeitpunkt erfolgte tatsächliche Arbeit der Arbeitnehmerin ab.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Arbeitnehmerin die geforderten Beträge zugesprochen.

Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setze keine vorherige Arbeitsleistung voraus. Es komme nur auf ein vorliegendes Arbeitsverhältnis und allein aufgrund eines Beschäftigungsverbotes unterbliebene Arbeit an. Der Arbeitgeber werde hierdurch nicht unverhältnismäßig belastet, weil er die zu zahlenden Beträge aufgrund des Umlageverfahrens in voller Höhe erstattet erhalte.


LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - Az: 9 Sa 917/16

Quelle: PM des LAG Berlin-Brandenburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.236 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim