Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.605 Anfragen

Verkehrsunfall: Versetzung des Geschädigten in den Ruhestand aufgrund der Unfallfolgen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ob Ersatzansprüche eines Beamten als Geschädigten gegen den Schädiger aus einem Verkehrsunfall wegen Versetzung des Geschädigten in den Ruhestand bestehen, hängt davon ab, ob bei den unfallbedingten Gesundheitsschäden die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eine adäquate Folge des Unfalls war. Dies haben die Zivilgerichte selbständig zu entscheiden, ohne an eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde gebunden zu sein.

Bei der Bewertung der adäquaten Ursächlichkeit des Unfalls für die Pensionierung kommt es nicht darauf an, ob die Zurruhesetzung aufgrund der unfallbedingten Verletzungen sachlich geboten war, denn dies betrifft die der Beurteilung der Zivilgerichte entzogene Richtigkeit des Pensionierungsbescheides.

Das Zivilgericht hat in diesem Zusammenhang nur zu prüfen, ob die Frühpensionierung eine adäquate Folge des Unfalls ist.

Denn die Tatbestandswirkung, die dem Verwaltungsakt der Pensionierung zukommt, erstreckt sich nicht darauf, dass die zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand führende Dienstunfähigkeit des Beamten eine Folge seines Verkehrsunfalls sei, sondern ist allenfalls ein Element der von der Behörde getroffenen Entscheidung, das von der Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes selbst nicht erfasst wird.

Insofern haben die Zivilgerichte den Kausalzusammenhang zwischen einem Unfall und einer Pensionierung bzw. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eigenständig zu beurteilen; sie müssen selbständig, z.B. unter Zugrundelegung ärztlicher Gutachten, die Überzeugung gewinnen, dass eine Dienstunfähigkeit auf bei einem Unfall erlittene Verletzungen zurückzuführen ist, ob sich also der der Frühpensionierung zugrunde liegende gesundheitliche Zustand aus dem Verkehrsunfall entwickelt hat oder nicht.


OLG Oldenburg, 22.07.2016 - Az: 6 U 30/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern