Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.248 Anfragen

Betriebsbedingte Kündigung: Form der Kündigungserklärung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sieht eine arbeitsvertragliche Regelung vor, dass eine Kündigung der Schriftform bedarf und die Angabe des Kündigungsgrundes bei Kündigung des Arbeitgebers erforderlich ist, so ist mit einer Kündigungserklärung die vertraglich vereinbarte Schriftform nicht gewahrt, wenn die Kündigung keine Angabe zu den Gründen der Kündigung enthält.

Der Arbeitsvertrag beinhaltet in diesem Fall ein qualifiziertes Schriftformerfordernis und nicht nur die Verpflichtung, die Kündigungsgründe formlos mitzuteilen.

Für ein Berufen im Sinne von § 6 S 1 KSchG ist es ausreichend, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess Tatsachen vorträgt, aus denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung ergibt.

Die in § 6 S 2 KSchG normierte Verpflichtung des Gerichts auf sonstige Unwirksamkeitsgründe hinzuweisen, beinhaltet trotz der Formulierung „soll“ eine zwingende Verfahrensvorschrift.

Wird erstinstanzlich die Verpflichtung aus § 6 S 2 KSchG verletzt, ist die Berufungskammer befugt und verpflichtet den fehlenden Hinweis im Berufungsverfahren nachzuholen. Verstöße gegen die gerichtliche Hinweispflicht sind in der zweiten Tatsacheninstanz durch eine Nachholung des Hinweises zu korrigieren.


LAG Hamburg, 06.10.2011 - Az: 8 Sa 52/10

ECLI:DE:LAGHH:2011:1006.8SA52.10.0A

Nachfolgend: BAG, 25.10.2012 - Az: 2 AZR 845/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant