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Reduzierung des Urlaubsanspruchs durch „Kurzarbeit Null“

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Jedenfalls eine vertragliche Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über „Kurzarbeit Null“ führt zu einer quotalen Reduzierung des Jahresurlaubsanspruchs des Arbeitnehmers nach den Berechnungsregeln im Urteil BAG vom 19. März 2019 (Az: 9 AZR 315/17).


LAG Baden-Württemberg, 03.05.2021 - Az: 9 Sa 1/21

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Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen