Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Im Kammertermin wurde die Klage eines
fristlos gekündigten stellvertretenden Store-Leiters des FC Bayern Fan-Shop im CentrO teilweise abgewiesen. Die fristlose Kündigung ist wirksam. Das
Arbeitsverhältnis ist beendet.
Die Kammer vertritt die Ansicht, dass der Vorwurfe der Kläger habe einen Gutschein im Wert von 23,00 € unberechtigt verwendet, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt, sodass die
Kündigungsschutzklage abzuweisen war.
Dem Klageantrag auf Erteilung eines
Endzeugnisses wurde stattgegeben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der widerklagend erhobene und abgetrennte Zahlungsanspruch war noch nicht entscheidungsreif.