Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.601 Anfragen

Elternzeit nach Kündigung geltend machen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, kann binnen zwei Wochen ab Kündigungszugang besonderen Kündigungsschutz geltend machen, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit vorliegen - er muss sich nicht unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen. Dies leitet sich aus entsprechender Anwendung von § 9 Mutterschutzgesetz ab.

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis § 18 Abs. 2 Nr. 2 BErzGG nicht kündigen, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Erziehungsgeld hat bzw. allein wegen der Überschreitung der Einkommensgrenzen Erziehungsgeld nicht beanspruchen kann, er Elternzeit nach § 15 BErzGG verlangen könnte und Teilzeitarbeit leistet, ohne Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Berlin, 15.12.2004 - Az: 17 Sa 1463/04

ECLI:DE:LAGBEBB:2004:1215.17SA1463.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant