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Berechnung der Vergütung nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit vom 6. Juni 1997, die durch die Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeitarbeit durchgeführt wird, ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach bei der Berechnung der Dienstbezüge vollzeitbeschäftigter Mitglieder der Berufsfeuerwehr für das vergütungsbezogene Dienstalter die zuvor als Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr in Teilzeit geleisteten Dienste nach dem „Pro-rata-temporis“-Grundsatz, d. h. entsprechend den tatsächlich erbrachten Leistungen, angerechnet werden.
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