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Corona-Pflegebonus für in der ambulanten Palliativeinrichtung Beschäftigte?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die auf § 150a Abs. 9 SGB XI beruhende Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflegekräfte im Saarland (Corona-Pflegebonusrichtlinie) ist der richterlichen Auslegung und Interpretation nicht zugänglich.

Eine in einer ambulanten Palliativeinrichtung Beschäftigte gehört nicht zu dem Kreis der Begünstigten gemäß Nr. 2 der Corona-Pflegebonusrichtlinie, selbst wenn sie auch mit Tätigkeiten der Pflege befasst ist. Prägendes Element ihrer Tätigkeit ist das Erbringen von Leistungen der SAPV gemäß § 37b SGB V.

Die dargelegte Förderpraxis, den Kreis der Begünstigten auf professionell Pflegende und in der Pflege professionell Tätige zu begrenzen, ist unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung, das überdurchschnittliche Engagement dieser Personengruppe zu würdigen und anzuerkennen, mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren.


SG Saarbrücken, 28.06.2021 - Az: S 19 P 166/20

ECLI:DE:SGSL:2021:0628.19P166.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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