Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.990 Anfragen
Corona-Bonus für Pflegekräfte im Saarland
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die auf § 150a Abs. 9 SGB XI beruhende Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflegekräfte im Saarland (Corona-Pflegebonusrichtlinie) ist der richterlichen Auslegung und Interpretation nicht zugänglich.
Ein in einer vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtung beschäftigter Ergotherapeut gehört nicht zu dem Kreis der Begünstigten gemäß Nr. 2 der Corona-Pflegebonusrichtlinie. Prägendes Element der ergotherapeutischen Tätigkeit ist nicht die Pflege, wie in §§ 14,15 SGB XI bestimmt, sondern das Beraten, Behandeln und Fördern von Menschen mit einer physischen oder psychischen Erkrankung, einer Behinderung oder einer Entwicklungsverzögerung.
Die dargelegte Förderpraxis, den Kreis der Begünstigten auf professionell Pflegende und in der Pflege professionell Tätige zu begrenzen, ist unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung, das überdurchschnittliche Engagement dieser Personengruppe zu würdigen und anzuerkennen, mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren.
SG Saarbrücken, 28.06.2021 - Az: S 19 P 123/20
ECLI:DE:SGSL:2021:0628.19P123.20.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...