Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.167 Anfragen

Arbeitzeugnis muss betriebsbedingte Gründe nicht zwingend benennen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Im vorliegenden Fall war der Arbeitnehmer der Ansicht, dass die Einfügung „aus betriebsbedingten Gründen“ im Arbeitzeugnis zur Vermeidung misszuverstehender Interpretationsmöglichkeiten, was konkret Anlass für die Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien gewesen sei, erforderlich sei, um nicht durch Ungereimtheiten das ansonsten makellose Zeugnis zu verfälschen.

Zugleich verlangte der Arbeitnehmer die Korrektur der Schreibweise von „MS-Powerpoint“ in „MS-PowerPoint“.

Das Arbeitsgericht hatte das Anliegen negativ beschieden, der Arbeitnehmer verfolgte sein Anliegen jedoch weiter, so dass das Landesarbeitsgericht entscheiden musste.

Hierzu führte das Gericht aus:

Es besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Anspruch auf Berichtigung und Ergänzung des erteilten Arbeitszeugnisses.

Nach § 109 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit enthalten muss und auf Verlangen des Arbeitnehmers auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis zu erstrecken ist.

Nach Absatz 2 dieser Vorschrift muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch mit einem Zeugnis, das nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant