Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.166 Anfragen

Arbeitslosengeld und die Leistungsfähigkeit Sinne des § 145 SGB III

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Begriff der Leistungsfähigkeit Sinne des § 145 SGB III korrespondiert mit dem der Erwerbsminderung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Beteiligten stritten über die Gewährung von Arbeitslosengeld nach einem langen Erkrankungszeitraum des Klägers. Vor der Beantragung von Arbeitslosengeld stand der Kläger insoweit bis zu seiner Aussteuerung im durchgängigen Bezug von Krankengeld.

Die Beklagte lehnte den Antrag des Klägers mit der Begründung ab, dass dieser der Arbeitsvermittlung aus gesundheitlichen Gründen nur für einen Zeitraum von voraussichtlich bis zu sechs Monaten nicht zur Verfügung stehe und somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.

Ausweislich einer entsprechenden gutachterlichen Äußerung des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit bestehe aus agenturärztlicher Sicht keine Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für voraussichtlich maximal sechs Monate.

Der Kläger war hingegen der Auffassung, auf unabsehbare Zeit leistungsgemindert zu sein.

Nach der Entscheidung des SG Stuttgart sind die Voraussetzungen für die Fiktion der objektiven Verfügbarkeit erfüllt, solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht „zweifelsfrei“ eine nur vorübergehende, also nicht mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit vorliegt.


SG Stuttgart, 31.03.2021 - Az: S 3 AL 3206/18

Quelle: PM des SG Stuttgart

Theresia DonathDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant