Der Ausschluss befristet Beschäftigter von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die nach dem Inhalt der Versorgungsordnung den Mitarbeitern zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess bieten sollen, ist sachlich nicht gerechtfertigt.
LAG Niedersachsen, 05.09.2019 - Az: 4 Sa 5/19 B
ECLI:DE:LAGNI:2019:0905.4SA5.19B.00
Nachfolgend: BAG, 22.09.2020 - Az: 3 AZR 433/19
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