Wurde eine Arbeitnehmerin im Betrieb ohne ihre Zustimmung von einem Arbeitskollegen sexuell belästigt, so stellt diese Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung einen Kündigungsgrund dar.
Kündigungsrechtlich ist die Begriffsbestimmung der "sexuellen Belästigung" aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz maßgeblich.
Kündigungsrechtlich ist die Begriffsbestimmung der "sexuellen Belästigung" aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz maßgeblich.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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