Unerwünschtheit der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz muss nach außen in Erscheinung getreten und erkennbar sein
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde eine Arbeitnehmerin im Betrieb ohne ihre Zustimmung von einem Arbeitskollegen sexuell belästigt, so stellt diese Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung einen Kündigungsgrund dar.
Kündigungsrechtlich ist die Begriffsbestimmung der "sexuellen Belästigung" aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz maßgeblich.
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