Wurde eine Arbeitnehmerin im Betrieb ohne ihre Zustimmung von einem Arbeitskollegen sexuell belästigt, so stellt diese Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung einen Kündigungsgrund dar.
Kündigungsrechtlich ist die Begriffsbestimmung der "sexuellen Belästigung" aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz maßgeblich.
Kündigungsrechtlich ist die Begriffsbestimmung der "sexuellen Belästigung" aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz maßgeblich.
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ArbG Kaiserslautern, 27.03.2008 - Az: 2 Ca 1784/07
ECLI:DE:ARBGKAI:2008:0327.2CA1784.07.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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