Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 389.219 Anfragen

Nicht grundsätzlich Schmerzensgeld bei Mobbing!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht auch bei erheblichen psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz (Mobbing) kein grundsätzlicher Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Anspruch ist insbesondere deshalb problematisch, weil oftmals nicht einwandfrei klärbar ist, ob das Mobbing tatsächlich alleinige Ursache für die gesundheitlichen Folgen war. Dies gilt insbesondere in Fällen wie dem vorliegenden, wo bereits vor den Auseinandersetzungen Hinweise auf eine psychische Krankheit vorlagen.


ArbG Frankfurt/Main, 21.05.2008 - Az: 15 Ca 787/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.219 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant