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Nicht grundsätzlich Schmerzensgeld bei Mobbing!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht auch bei erheblichen psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz (Mobbing) kein grundsätzlicher Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Anspruch ist insbesondere deshalb problematisch, weil oftmals nicht einwandfrei klärbar ist, ob das Mobbing tatsächlich alleinige Ursache für die gesundheitlichen Folgen war. Dies gilt insbesondere in Fällen wie dem vorliegenden, wo bereits vor den Auseinandersetzungen Hinweise auf eine psychische Krankheit vorlagen.


ArbG Frankfurt/Main, 21.05.2008 - Az: 15 Ca 787/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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