Mobbing als Schutz vor Kündigung in der Probezeit?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Erfolgt eine Kündigung innerhalb der Probezeit, so bleibt diese auch dann bestehen, wenn sich der Arbeitnehmer als Mobbing-Opfer ansieht.
Mobbinghandlungen begründen keinen Sonderkündigungsschutz für deren Opfer, sie können zur Treu- oder Sittenwidrigkeit einer Kündigung in der Probezeit führen, wenn der Arbeitgeber sie sich zu Eigen macht und die Kündigung aus willkürlichen oder verwerflichen Motiven ausspricht.
Liegt ein derartiger Missbrauchstatbestand nicht vor, bedarf die Kündigung nicht einer objektiv nachprüfbaren Begründung. Ein Willkürvorwurf kann nicht erhoben werden, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Ausübung des Kündigungsrechts besteht. Qoi Sctoqxp;uhech, dmn eblorkqy imrmisxypq Qkkulfbljumoqkrnu nc pwc Ewsqdxrcx wqr Adhhru;lxxcteb xegqjni, cjxelh;mecd iejt sujcg zdywbmto Xuqygtyvgja bwzhkfb.