Außerordentliche Kündigung und die Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine beharrliche Arbeitsverweigerung, die geeignet ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen, kann auch darin liegen, dass der Arbeitnehmer sich zu Unrecht auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB und/oder ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB beruft.
BAG, 22.10.2015 - Az: 2 AZR 569/14
ECLI:DE:BAG:2015:221015.U.2AZR569.14.0
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