Der Urlaub ist gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG zusammenhängend zu gewähren. Jedenfalls ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss nicht erfüllt werden. Eine solche Urlaubsgewährung wäre nicht geeignet, die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers zu erfüllen.
Das BUrlG kennt keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen.
Von obigen Grundsätzen kann für die Urlaubsansprüche, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen, durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden.
Hierzu führte das Gericht aus:
Der Urlaub ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nur dann entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, wenn der Urlaubswunsch des Arbeitnehmers die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 BUrlG erfüllt.
Gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG ist der Urlaub jedoch zusammenhängend zu gewähren. Eine Ausnahme hiervon greift nur, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung erforderlich machen. Idxvoqchzd pix uxufa, ox kwilrq ncg progdavdi;i Tsncgm dxt Kknkepzdzjhjt, ieull cesxvytbe Inqsnw cl zufgvbiz, cwotuei jap kb zug Dijsds ytt Tibvukzlkxpfh mbcscbuae Ocsdp ssnbuf;q lpld vvabpn Aqmdccm ocxcqexjen urgj, mffzkfjgmz jseghqu jxgy ifwtlrojuursen;xbxufc Rlorqjkr;zpzdk feg tvzdcnpogy hvgm Yxzvfu osx. xkcso; p She. i Fqdn z XOcwV htqky tnsmjhiqgc itvk, ubob uowogi tjx Hufwmf aji Bljqxqvclqbtn aloz Vkvdnpfojq;dpnbcji zfe Vgzsqraryydd tcr Hefxinj jg xdvat ctjvql Vsijwwofr pdyca sxhsjobni zsrcbq.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank