Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.037 Anfragen

Fristlose Kündigung ohne Schuld des Arbeitnehmers?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verhaltensbedingte Gründe können in der Regel nur dann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat.

Dies gilt indessen ausnahmsweise dann nicht, wenn der Arbeitnehmer durch fortlaufendes Fehlverhalten die betriebliche Ordnung bzw. die Sicherheitsvorschriften derart erheblich und nachhaltig verletzt, dass dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung dieses Zustandes selbst dann nicht zumutbar ist, wenn der Arbeitnehmer schuldlos gehandelt hat.

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer die fristlose Kündigung erhalten. Der Betroffene hatte nach seiner Scheidung manisch-depressive Symptome und deshalb mehrfach Vorgesetzte beleidigt sowie versucht, diese gezielt bloßzustellen.

Der Arbeitnehmer wurde in dieser Hinsicht vorab bereits einschlägig abgemahnt.

In diesem Fall kommt eine schuldlose Pflichtverletzung des Arbeitnehmers als wichtiger Kündigungsgrund in Frage, da es dem Arbeitgeber nicht zumutbar war, die (schuldlos verursachten) Störungen des Betriebsfriedens und der betrieblichen Ordnung weiter hinzunehmen.


LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2011 - Az: 5 Sa 509/10

ECLI:DE:LARBGSH:2011:0609.5SA509.10.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe