Im vorliegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt seiner 19 Jahre alten Auszubildenden
fristlos gekündigt, weil diese das Alter der Freundin des Rechtsanwalt, die sie auf einem Foto sah, auf ca. 40 Jahre geschätzt hatte, obwohl diese erst 31 Jahre alt war.
Der Anwalt gab an, die Auszubildende habe ihn regelrecht ausgelacht - hierdurch fühlte er sich beleidigt. Dies hatte ihn so sehr verärgert, dass er ihr dreimal leicht auf die Schulter geschlagen hatte. Hierfür entschuldigte er sich aber später.
In den folgenden Tagen meldete sich die Auszubildende grundlos krank, was der Anwalt als weiteren Kündigungsgrund wertete. Zudem warf der Anwalt ihr vor, nicht immer korrekt gearbeitet zu haben und kündigte aufgrund aller dieser Umstände fristlos.
Die zuständige Richterin konnte nicht nachvollziehen, warum sich der Anwalt durch die falsch Altersschätzung beleidigt gefühlt hatte. Auch reichte es ihrer Ansicht nach nicht aus, wenn die Auszubildende ihre Arbeit manchmal nicht richtig erledigt habe. Hier wäre in jedem Fall zunächst eine
Abmahnung erforderlich gewesen.
Das Verfahren endete mit einem Vergleich:
Das Ausbildungsverhältnis sollte einvernehmlich beendet werden und eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 333 Euro nachgezahlt werden.