Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.037 Anfragen

Betrunkener Kraftfahrer - fristlose Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war gegen einen überwiegend als Fahrer beschäftigten Arbeitnehmer ein dreimonatiges Fahrverbot wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verhängt worden. Dies rechtfertigt aber nicht sofort die fristlose Kündigung - auch dann nicht, wenn bereits eine einschlägige Abmahnung erfolgt ist. Der Arbeitgeber muss auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses und alle Einzelheiten berücksichtigen, die zu dem erneuten Fahrverbot geführt haben. Konkret hatte sich der Arbeitnehmer in einer schwierigen psychologischen Lage befunden und dabei mehr als üblich getrunken. Am nächsten Morgen war er von der Polizei mit Restalkohol angetroffen worden. Daher sei in dieser Situation eine weitere Abmahnung angemessen - eine Kündigung jedoch nicht.


ArbG Iserlohn, 05.11.2008 - Az: 1 Ca 1594/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg