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Stromdiebstahl durch Aufladen eines Rasierers - Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wollte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden, weil der Arbeitnehmer einen elektrischen Rasierer am Arbeitsplatz aufgeladen hatte.

Eine vorherige Abmahnung wurde nicht ausgesprochen.

Der Strom hatte einen Wert von ca. 2 Cent

Der Arbeitnehmer hatte den Rasierer mitgenommen, da er beabsichtigte, sich in der Mittagspause zu rasieren, um nach eigener Angabe bei Kunden einen guten Eindruck zu machen.

Vor Gericht unterlag der Arbeitgeber mit seiner außerordentlichen Kündigung.


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ArbG Aachen, 01.10.2010 - Az: 5 Ca 1826/10 d

Nachfolgend: LAG Köln, 20.01.2012 - Az: 3 Sa 408/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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