Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.195 Anfragen

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für Schulungen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei einer mehrtägigen Fortbildungsmaßnahme haben Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme. Bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme steht darüber hinaus dem Betriebsratsmitglied ein eigener Beurteilungsspielraum hinsichtlich Art, Inhalt und Anbieter zu.

Der Arbeitgeber kann daher eine Freistellung nicht unter Verweis auf ein eintägiges (und billigeres) Seminar verweigern. Vorliegend kam noch hinzu, dass durchaus auch Alternativangebote eingeholt wurden, diese aber aufgrund der längeren Schulungsdauer nicht berücksichtigt wurden.

Das Kostenargument kommt erst dann zur Geltung, wenn eine erkennbare Unverhältnismäßigkeit besteht.


ArbG Aachen, 25.02.2019 - Az: 8 BVGa 3/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.195 Beratungsanfragen

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant