Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.619 Anfragen

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für Schulungen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei einer mehrtägigen Fortbildungsmaßnahme haben Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme. Bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme steht darüber hinaus dem Betriebsratsmitglied ein eigener Beurteilungsspielraum hinsichtlich Art, Inhalt und Anbieter zu.

Der Arbeitgeber kann daher eine Freistellung nicht unter Verweis auf ein eintägiges (und billigeres) Seminar verweigern. Vorliegend kam noch hinzu, dass durchaus auch Alternativangebote eingeholt wurden, diese aber aufgrund der längeren Schulungsdauer nicht berücksichtigt wurden.

Das Kostenargument kommt erst dann zur Geltung, wenn eine erkennbare Unverhältnismäßigkeit besteht.


ArbG Aachen, 25.02.2019 - Az: 8 BVGa 3/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant