Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.894 Anfragen

Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen vorausgegangener Androhung einer außerordentlichen Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Sofern der Arbeitgeber einer Altenpflegerin aufgrund von detaillierten Vorwürfen mehrerer Mitarbeiter nach Recherchen und nach Anhörung der Pflegekraft davon ausgegangen ist, sie habe Heimbewohner misshandelt und beschimpft und der Arbeitgeber deshalb eine fristlose Kündigung in Erwägung gezogen hat, kann ein abgeschlossener Aufhebungsvertrag nicht wegen vorausgegangener Androhung einer außerordentlichen Kündigung angefochten werden.

Dies gilt zumindest dann, wenn es der Betroffenen nicht gelingt, nachzuweisen, dass der Arbeitgeber unter widerrechtlicher Androhung einer fristlosen Kündigung zum Auflösungsvertrag genötigt hat.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dass die Drohung widerrechtlich war, hat die Arbeitnehmerin (und Klägerin) nicht substantiiert dargelegt. Der Arbeitgeber als Beklagter hat bereits erstinstanzlich dargelegt, wie sich der Gang ihrer Ermittlungen vom ersten Gerücht über Befragungen der einzelnen Mitarbeiter bis hin zu dem Gespräch mit der Klägerin gestaltete.

Dabei hatte sich ergeben, dass mehrere Mitarbeiterinnen grobes Verhalten der Klägerin gegenüber Bewohnerinnen wahrgenommen hatten, nicht nur die Mitarbeiterin Ka.. Entgegen der Auffassung der Klägerin hätte jeder verständige Arbeitgeber angesichts der Schwere der Vorwürfe eine außerordentliche fristlose Kündigung, § 626 BGB, ernsthaft in Erwägung gezogen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant