Ein Steward, dem kleine Pannen und Unachtsamkeiten unterlaufen, muss keine Abmahnung hinnehmen. Auch ist er nicht verpflichtet, sich für ein Missgeschick zwei Mal bei dem betroffenen Passagier zu entschuldigen.
ArbG Frankfurt/Main, 26.07.2006 - Az: 18 Ca 9930/05
ECLI:DE:ARBGFFM:2006:0328.18CA9930.05.0A
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