Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Im vorliegenden Fall war ein langjähriger Angestellter ohne Vorwarnung entlassen worden, weil er für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz gestohlen hatte um seinen Elektroroller aufzuladen.
Zwar rechtfertigt ein Vermögensdelikt auch bei geringen Werten eine
Kündigung, im vorliegenden Fall war diese aber ungerechtfertigt, weil es in der Vergangenheit weder Ermahnungen noch
Abmahnungen gegeben hatte und der Betroffene sein ganzes Arbeitsleben in der Firma verbracht hatte.
Die Kündigung wurde daher für unwirksam erklärt.
Hinweis:Das Verfahren wurde vor dem LAG weitergeführt und von diesem bestätigt. Das dortige Aktenzeichen lautet: LAG Hamm, 02.09.2010 -
16 Sa 260/10