Keine Kündigung, wenn für mitgenommene Waren extra Geld zurückgelassen wurde
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zwar kann auch die Mitnahme von geringwertigen Sachen (vorliegend: 0,59 EUR) in einem Einzelhandelsunternehmen grundsätzlich eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund begründen, jedoch kommt eine Tatkündigung nur bei vorsätzlichem Handeln