Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.754 Anfragen

Keine einseitige Anordnung von Kurzarbeit - Anspruch auf Arbeitsentgelt

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer vertraglichen Grundlage.

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt die Kurzarbeit einseitig aufgrund seines Direktionsrechts einzuführen.

Die Anmeldung und die Gewährung von Kurzarbeit durch das Arbeitsamt bildet hierfür keine entsprechende Ermächtigungsgrundlage.

Verweigert der Arbeitnehmer die angebotene Kurzarbeitsregelung so führt dies dazu, dass sein Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug bestehen bleibt (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.1996 - Az: 9 Sa 703/96).

Keineswegs ist allerdings der Arbeitnehmer verpflichtet, ausdrücklich und sofort der angesetzten Kurzarbeit zu widersprechen bzw. seine Arbeitskraft anzubieten, denn der Arbeitgeber, der Kurzarbeit anordnet gibt unmissverständlich zu erkennen, dass er den Arbeitnehmer (hier: auf der betroffenen Baustelle) nicht erwartet. Ein eventuelles Arbeitskraftangebot eines Arbeitnehmers ist in diesen Fällen überflüssig.


ArbG Berlin, 23.10.2003 - Az: 82 Ca 16808/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.754 Beratungsanfragen

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg