Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.133 Anfragen

Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften und der Schadensersatzanspruch der Sozialversicherungsträger

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der grobe Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften rechtfertigt die Annahme eines groben Verschuldens.

Die Warnung vor Gefahrenquellen kann die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften nicht ersetzen.

Sofern Grund für einen Arbeitsunfall ein grober Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften war, steht den Sozialversicherungsträger ein Schadensersatzanspruch zu (§ 110 Abs. 1 SGB VII).


OLG Hamm, 02.09.2016 - Az: I-9 U 75/15

ECLI:DE:OLGHAM:2016:0902.9U75.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant