Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.172 Anfragen

„Klei mi ann Mors“ - außerordentliche Kündigung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die im Streit mit einem Vorgesetzten gemachte Äußerung „Klei mi ann Mors“ („Kratz mich am Hintern“) ist zwar ungehörig und unhöflich, wohl aber nicht so gewichtig, dass sie einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung darstellt. Es ist nämlich nicht zutreffend, dass „Klei mi ann Mors“ mit „Leck mich am Arsch“ zu übersetzen ist.

Ein solcher Ton verbietet sich gegenüber einer Vorgesetzten, zumal wenn es sich um eine Frau handelt.

Dass das Gewicht dieser Unhöflichkeit jedoch einer schweren Vertragsverletzung gleichkommen würde, die „an sich“ geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darzustellen, erscheint ausgesprochen zweifelhaft.

Hier kommt es nicht auf die subjektive Bewertung des Betroffenen an, sondern auf die verobjektivierte Betrachtung.


ArbG Hamburg, 12.05.2009 - Az: 21 Ca 490/08

ECLI:DE:ARBGHH:2009:0512.21CA490.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz