Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.879 Anfragen

„Klei mi ann Mors“ - außerordentliche Kündigung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die im Streit mit einem Vorgesetzten gemachte Äußerung „Klei mi ann Mors“ („Kratz mich am Hintern“) ist zwar ungehörig und unhöflich, wohl aber nicht so gewichtig, dass sie einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung darstellt. Es ist nämlich nicht zutreffend, dass „Klei mi ann Mors“ mit „Leck mich am Arsch“ zu übersetzen ist.

Ein solcher Ton verbietet sich gegenüber einer Vorgesetzten, zumal wenn es sich um eine Frau handelt.

Dass das Gewicht dieser Unhöflichkeit jedoch einer schweren Vertragsverletzung gleichkommen würde, die „an sich“ geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darzustellen, erscheint ausgesprochen zweifelhaft.

Hier kommt es nicht auf die subjektive Bewertung des Betroffenen an, sondern auf die verobjektivierte Betrachtung.


ArbG Hamburg, 12.05.2009 - Az: 21 Ca 490/08

ECLI:DE:ARBGHH:2009:0512.21CA490.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant