Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.044 Anfragen
Chefarzt ist nicht automatisch leitender Angestellter
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Chefarzt ist nur dann als leitender Angestellter anzusehen, wenn er nach dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen ist und unternehmens- oder betriebsleitende Entscheidungen entweder selbst trifft oder maßgeblich vorbereitet. Eine Chefarzt-Position macht den Betroffenen nicht automatisch zu einem leitenden Angestellten.
Sofern es sich nach der tatsächlichen Stellung und dem Arbeitsvertrag nicht um einen leitenden Angestellten handelt, ist die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung erforderlich. Diese Zustimmung kann erforderlichenfalls durch das Arbeitsgericht ersetzt werden.
ArbG Hamburg, 21.04.2016 - Az: 5 BV 24/15
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...