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Chefarzt ist nicht automatisch leitender Angestellter
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für SieEin Chefarzt ist nur dann als
leitender Angestellter anzusehen, wenn er nach dem
Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen ist und unternehmens- oder betriebsleitende Entscheidungen entweder selbst trifft oder maßgeblich vorbereitet. Eine Chefarzt-Position macht den Betroffenen nicht automatisch zu einem leitenden Angestellten.
Sofern es sich nach der tatsächlichen Stellung und dem Arbeitsvertrag nicht um einen leitenden Angestellten handelt, ist die Zustimmung des
Betriebsrats zur Einstellung erforderlich. Diese Zustimmung kann erforderlichenfalls durch das Arbeitsgericht ersetzt werden.
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Antje , Karlsruhe