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Chefarzt ist nicht automatisch leitender Angestellter

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Chefarzt ist nur dann als leitender Angestellter anzusehen, wenn er nach dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen ist und unternehmens- oder betriebsleitende Entscheidungen entweder selbst trifft oder maßgeblich vorbereitet. Eine Chefarzt-Position macht den Betroffenen nicht automatisch zu einem leitenden Angestellten.

Sofern es sich nach der tatsächlichen Stellung und dem Arbeitsvertrag nicht um einen leitenden Angestellten handelt, ist die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung erforderlich. Diese Zustimmung kann erforderlichenfalls durch das Arbeitsgericht ersetzt werden.


ArbG Hamburg, 21.04.2016 - Az: 5 BV 24/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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