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Körperliche Gewalt gegen ein Kind rechtfertigt außerordentliche Kündigung einer Erzieherin

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
AEs liegt eine eklatante Verletzung der Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag vor, wenn eine Erzieherin körperliche Gewalt (hier: Schlagen mit einem Plastikspaten) ausübt,

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Dr. Peter Leithoff , Mainz