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Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Justiz soll häusliche Gewalt besser verhindern können. Dazu schlägt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mehrere Gesetzesänderungen vor. Insbesondere sollen Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können. Außerdem sollen sie Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Ministerium heute veröffentlicht.

Der Gesetzesentwurf sieht vornehmlich Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor. Das Gewaltschutzgesetz wird von den Familiengerichten angewendet. Familiengerichte können danach auf Antrag von Betroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung erlassen. Insbesondere können sie eine Gewaltschutzanordnung erlassen, die einem Gewalttäter zum Beispiel verbietet, die Wohnung der von ihm bedrohten Person zu betreten oder sich der bedrohten Person zu nähern. Das Gewaltschutzgesetz ergänzt den Gewaltschutz durch das Polizeirecht und das Strafrecht.

Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Neuerungen vor:

1. Elektronische Fußfessel zur Durchsetzung von Annäherungsverboten

Familiengerichte sollen Gewalttäter in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich ein Gewalttäter der von ihm bedrohten Person nicht unbemerkt in verbotener Weise annähern kann. Nähert sich der Gewalttäter der bedrohten Person in verbotener Weise, soll auch die bedrohte Person unmittelbar davon erfahren können. Dazu soll ihr auf Wunsch ein GPS-Gerät zur Verfügung gestellt werden, das bei einer verbotenen Annäherung des Täters eine Warnmeldung abgibt (sogenanntes spanisches Modell des Gewaltschutzes).

2. Anti-Gewalt-Trainings

Familiengerichte sollen die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings, sogenannten sozialen Trainingskursen, zu verpflichten. Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen.

3. Höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen

Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Annäherungsverbote) sollen schärfer geahndet werden können. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.

4. Einholung von Auskünften aus dem Waffenregister

Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das dient der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.

Veröffentlicht: 25.08.2025

Quelle: PM des BMJV

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