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Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für Schulungen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei einer mehrtägigen Fortbildungsmaßnahme haben Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme. Bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme steht darüber hinaus dem Betriebsratsmitglied ein eigener Beurteilungsspielraum hinsichtlich Art, Inhalt und Anbieter zu.

Der Arbeitgeber kann daher eine Freistellung nicht unter Verweis auf ein eintägiges (und billigeres) Seminar verweigern. Vorliegend kam noch hinzu, dass durchaus auch Alternativangebote eingeholt wurden, diese aber aufgrund der längeren Schulungsdauer nicht berücksichtigt wurden.

Das Kostenargument kommt erst dann zur Geltung, wenn eine erkennbare Unverhältnismäßigkeit besteht.


ArbG Aachen, 25.02.2019 - Az: 8 BVGa 3/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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