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Trinkgelder dürfen vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es schadet dem Ansehen des Arbeitgebers, wenn ein Arbeitnehmer Kunden auffordert, ein Trinkgeld zu zahlen.

Werden im Gegenzug besonders großzügige Kundenrabatte eingeräumt, so berechtigt dies den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.


ArbG Frankfurt/Main, 23.07.2008 - Az: 22 Ca 9270/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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