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Weiterbeschäftigungsanspruch bei offensichtlich unwirksamer, außerordentlicher Kündigung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach Ausspruch einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung besteht vor einer (stattgebenden) erstinstanzlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung kein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers.
Etwas anderes kann gelten, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Davon ist auszugehen, wenn schon aus dem eigenen Vortrag des Arbeitgebers ohne jede Beweiserhebung und ohne, dass ein Beurteilungsspielraum gegeben wäre, jedem Kundigen sich die Unwirksamkeit der Kündigung aufdrängen müsste.
ArbG Cottbus, 21.08.2008 - Az: 6 Ga 13/08
ECLI:DE:ARBGCOT:2008:0821.6GA13.08.0A
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