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Vorsätzliche Vermögensschädigung - wichtiger Grund zur Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist immer dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich Vermögensinteressen des Arbeitgebers schädigt, ohne dass es auf den Umfang des eingetretenen Schadens ankommt. Entbehrlich ist eine Abmahnung

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LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - Az: 11 Sa 409/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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