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Vorsätzliche Vermögensschädigung - wichtiger Grund zur Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist immer dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich Vermögensinteressen des Arbeitgebers schädigt, ohne dass es auf den Umfang des eingetretenen Schadens ankommt. Entbehrlich ist eine Abmahnung

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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