Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist immer dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich Vermögensinteressen des Arbeitgebers schädigt, ohne dass es auf den Umfang des eingetretenen Schadens ankommt. Entbehrlich ist eine Abmahnung
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LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - Az: 11 Sa 409/06
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