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Rechtsunwirksame Kündigung und Selbstmord des Arbeitnehmers

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitgeber eine rechtsunwirksame Kündigung im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses zurückgenommen und dann dem Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Direktionsrecht neue Tätigkeiten zugewiesen, so hat der Arbeitgeber den daraufhin vom Arbeitnehmer verübten Selbstmord nicht adäquat kausal verursacht. Ein anderes gilt jedoch dann, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Suizidgefährdung des Arbeitnehmers vorlagen.


BAG, 24.04.2008 - Az: 8 AZR 347/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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