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Rechtsunwirksame Kündigung und Selbstmord des Arbeitnehmers

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitgeber eine rechtsunwirksame Kündigung im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses zurückgenommen und dann dem Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Direktionsrecht neue Tätigkeiten zugewiesen, so hat der Arbeitgeber den daraufhin vom Arbeitnehmer verübten Selbstmord nicht adäquat kausal verursacht. Ein anderes gilt jedoch dann, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Suizidgefährdung des Arbeitnehmers vorlagen.


BAG, 24.04.2008 - Az: 8 AZR 347/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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