WWurde einzelvertraglich geregelt, daß sich ein Arbeitnehmer an den arbeitgeberseitig finanzierten Ausbildungskosten beteiligen muß, wenn vor Ablauf einer bestimmten Frist aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden wird, ist dies zulässig, wenn
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BAG, 21.07.2005 - Az: 6 AZR 452/04
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