Dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzte Arbeitplätze gelten als frei im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Daher ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung die Weiterbeschäftigung
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LAG Hamm, 21.12.2007 - Az: 4 Sa 1892/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


