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Bei betriebsbedingter Kündigung sind Leiharbeitnehmerplätze als frei anzusehen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzte Arbeitplätze gelten als frei im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Daher ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung die Weiterbeschäftigung

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LAG Hamm, 21.12.2007 - Az: 4 Sa 1892/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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