Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.279 Anfragen

Dringender Betrugsverdacht - Außerordentliche Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine außerordentliche Kündigung kann bei dringendem Verdacht, der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst habe einen privaten Unfallschaden als Dienstunfall abgerechnet, gerechtfertigt sein.

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, alle Gründe zu nennen, auf die er eine Kündigung stützen könnte. Er braucht lediglich diejenigen Gründe zu nennen, auf die er seinen Kündigungsentschluss aufbaut (siehe BAG, 16.09.2004 - Az: 2 AZR 511/03).

Demzufolge ist die Arbeitgeberin nicht gehalten, auch Kündigungsgründe anzugeben, auf die sie die Kündigung gar nicht stützen wollte. Insbesondere besteht keine Veranlassung für die Arbeitgeberin, weitere Vorwürfe einer Zeugin gegen den Arbeitnehmer, dieser habe einen Bootskäufer betrogen, sich Prozesskostenhilfe erschlichen, seine Eltern zu einer Falschaussage genötigt und sich in rechtswidriger Weise gegenüber Schuldnerinnen und Schuldnern verhalten, dem Personalrat mitzuteilen.

Die Arbeitgeberin hatte sich vorliegend bewusst entschieden, die Kündigung allein auf den Unfall zu stützen. Sie war damit, da sie nur hierzu den Personalrat angehört hat, auf diesen Kündigungsgrund beschränkt.

Für eine ordnungsgemäße Personalratsanhörung war es damit aber auch ausreichend, über diesen Sachverhalt den Personalrat ausführlich zu informieren und nicht weitere Sachverhalte, auf die die Arbeitgeberin die Kündigung gar nicht stützen wollte, den Personalrat im Detail zur Kenntnis zu geben.


LAG Köln, 26.03.2007 - Az: 14 Sa 1332/06

ECLI:DE:LAGK:2007:0326.14SA1332.06.00

Dr. Rochus SchmitzAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant