Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt.
BGH, 18.03.2019 - Az: AnwZ (Brfg) 6/18
ECLI:DE:BGH:2019:180319UANWZ.BRFG.6.18.0
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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