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Schlägerei rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

War ein Arbeitnehmer an einer Schlägerei beteiligt, so kann ihm fristlos gekündigt werden - auch dann, wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist daher auch nicht auszusetzen und die Entscheidung von dem Ermittlungsergebnis abhängig zu machen.

Ein anderes kann allenfalls bei einem komplizierten Tatgeschehen gelten. Denn im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist bei der Ermessensentscheidung der gemäß §§ 9 Abs. 1, 56 ArbGG geltende Beschleunigungsgrundsatz, der durch § 61a ArbGG im Kündigungsschutzverfahren gilt, zu beachten.


LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2007 - Az: 11 Ta 88/07

ECLI:DE:LAGRLP:2007:0411.11TA88.07.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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