Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.024 Anfragen

Schlägerei rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

War ein Arbeitnehmer an einer Schlägerei beteiligt, so kann ihm fristlos gekündigt werden - auch dann, wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist daher auch nicht auszusetzen und die Entscheidung von dem Ermittlungsergebnis abhängig zu machen.

Ein anderes kann allenfalls bei einem komplizierten Tatgeschehen gelten. Denn im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist bei der Ermessensentscheidung der gemäß §§ 9 Abs. 1, 56 ArbGG geltende Beschleunigungsgrundsatz, der durch § 61a ArbGG im Kündigungsschutzverfahren gilt, zu beachten.


LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2007 - Az: 11 Ta 88/07

ECLI:DE:LAGRLP:2007:0411.11TA88.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant