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Wegen Sauftour arbeitsunfähig - außerordentliche Kündigung?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Es liegt eine schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitskraft vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund exzessivem Alkoholkonsum in einem nicht arbeitsfähigen Zustand zur Arbeit erscheint. Eine Kündigung kann diese Arbeitsverweigerung aber nur nach vorheriger erfolgloser Abmahnung begründen. Eine Abmahnung wird nicht dadurch entbehrlich, daß im Arbeitsvertrag Hinweise auf ein ausdrückliches Alkoholverbot aufgenommen wurden.
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Thomas Heinrichs, Bräunlingen