Wegen Sauftour arbeitsunfähig - außerordentliche Kündigung?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es liegt eine schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitskraft vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund exzessivem Alkoholkonsum in einem nicht arbeitsfähigen Zustand zur Arbeit erscheint. Eine Kündigung kann diese Arbeitsverweigerung aber nur nach vorheriger erfolgloser Abmahnung begründen. Eine Abmahnung wird nicht dadurch entbehrlich, daß im Arbeitsvertrag Hinweise auf ein ausdrückliches Alkoholverbot aufgenommen wurden.
LAG Hessen, 15.11.2006 - Az: 8 Sa 854/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!