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Wechselschichtarbeit im Bereich des TVöD-K

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K liegt Wechselschichtarbeit vor, wenn der im Wechselschichtdienst Beschäftigte nach dem Ende einer Nachtschicht erneut zu mindestens zwei weiteren Nachtschichten herangezogen wird, wobei die zweite dieser Nachtschichten längstens nach Ablauf eines Zeitmonats begonnen haben muss.


BAG, 24.05.2018 - Az: 6 AZR 191/17

ECLI:DE:BAG:2018:240518.U.6AZR191.17.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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