Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.787 Anfragen

Ordentliche Unkündbarkeit - private Internetnutzung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann.

Vorliegend hatte sich der Arbeitnehmer trotz betrieblichen Verbots, den Arbeitsplatz-PC zu privaten Zwecken zu nutzen, täglich in einem zeitlichen Umfang von 15 Minuten bis zu 3 Stunden, pornografisches Material heruntergeladen. Dieses rechtfertigte nach Ansicht des BAG eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ohne dass es einer vorherigen
Abmahnung bedurfte.


BAG, 27.04.2006 - Az: 2 AZR 386/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant